Maßnahmen und Förderungen
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die derzeit aktuellen Förderprogramme des Bundes für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen geben. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, können wir hier natürlich nur einen groben Überblick geben. Wir helfen Ihnen aber gerne, sich im Förderdschungel zurecht zu finden.
Da fortwährend neue Förderprogramme aufgesetzt und die Richtlinien häufig angepasst werden, finden Sie hier die wichtigsten Links zu den mit der Vergabe von Fördergeldern beauftragten öffentlichen Stellen.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Stand 01.01.2025 und sind ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie auf den Internetseiten der Fördermittelgeber, ob sich an den Förderbedingungen Änderungen ergeben haben.

Hintergrund
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes im Sommer 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65% gegenüber 1990 sinken. Bis 2040 müssen die Treibhausgase um 88% gemindert und bis 2045 dann Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden. Auch die Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr Landwirtschaft und Abfall) wurden verschärft.
Um die Erreichung der neuen Klimaziele zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Klimaschutzsofortprogramm 2022 verabschiedet. Mit dem Sofortprogramm werden in den kommenden Jahren rund 8 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zur Verfügung gestellt. Dabei stehen vor allem die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude im Mittelpunkt. Die Maßnahmen in diesen Sektoren haben ein Gesamtvolumen von knapp 6,5 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel fließen unter anderem in die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Im Klimaschutzsofortprogramm 2022 wurde auch eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen.
Das GEG ist das Gesetz, das bei der Änderung, Erweiterung, Ausbau und Neubau von Gebäuden zur Anwendung kommt und dessen Anforderungen einzuhalten sind. Das GEG bildet sozusagen den gesetzlichen Rahmen. Das GEG trat erstmals am 1. November 2020 in Kraft und führt die verschiedenen Gesetze und Verordnungen zur Regelung von Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien (Energieeinsparungsgesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung) zusammen. Zum 1. Januar 2023 wurde das GEG angepasst, wobei u.a. eine Verschärfung der Neubaustandards geregelt wurde. Der neue Standard ist nun das Effizienzhaus (EH) 55, was sich auch in den Förderrichtlinien niederschlägt, da nun nur noch das EH 40 und nicht mehr das EH 55 gefördert wird. Mit einer zweiten Novelle wurde der Einsatz erneuerbarer Energien geregelt. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung möchte durch eine Verbesserung des Energieverbrauchs vor allem der Bestandsgebäude ihre Klimaziele zur Reduzierung der Treibhausgase erreichen und hat hierfür neben den gesetzlichen Regelungen entsprechende Anreize gesetzt.
Förderprogramme des Bundes
Wie bereits erwähnt bildet die Verbesserung des Energieverbrauchs vor allem der Bestandsgebäude einen Schwerpunkt der Förderprogramme, weshalb bereits die Energieberatung bei Bestandsgebäuden durch die Bundesregierung gefördert wird, welche wir selbstverständlich anbieten. Die Förderung ist in der „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ geregelt. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wurde mit der Durchführung betraut und prüft auch die Eignung der Energieberater für dieses Förderprogramm. Wir sind von der BAFA zugelassen und berechtigt, diese Energieberatung durchzuführen.
Darüber hinaus werden sowohl die Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien als auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater gefördert, da bei den meisten Förderprogrammen die Einbindung eines Energieberaters bzw. Energieeffizienz-Experten erforderlich ist. Detaillierte Informationen sind im „BEG – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ aufgeführt.
Es werden derzeit (Stand August 2025) z.B. die folgenden Förderprogramme des Bundes angeboten:
- Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
- Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude*
- Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
- Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Effizienzhäuser und -gebäude)
*Beratung, Planung und Baubegleitung für Nichtwohngebäude haben wir derzeit noch nicht in unserem Leistungsportfolio, weshalb wir im Folgenden nicht weiter darauf eingehen.
Auf der Website www.energiewechsel.de werden viele Fragen zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) detailliert beantwortet. Sie wird fortlaufend aktualisiert und an die jeweils aktuellen Regelungen angepasst.
Im Rahmen einer Energieberatung erklären wir Ihnen die verschiedenen für Ihr Vorhaben in Frage kommenden Modelle im Detail und ermitteln mit Ihnen gemeinsam, den für Sie sinnvollsten Ansatz.
Details zu ausgewählten Förderprogrammen:
Energieberatung
Die Energieberatung soll Ihnen einen umfassenden Eindruck vom energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes vermitteln und Ihnen als Grundlage für Ihre Modernisierungsentscheidungen dienen, da hier von mir die besten Möglichkeiten der energetischen Sanierung aufgezeigt werden. Die Ausarbeitung eines Energieberatungsberichts bildet den Schwerpunkt einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Bericht kann sowohl in Form eines ausführlichen Berichts oder als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erfolgen.
Die Erstellung eines iSFP wird mit einem Zuschuss gefördert. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.
Sollte es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handeln und der Bericht in einer Wohnungseigentümerversammlung vorgestellt werden, erhöht sich der Zuschuss. Das gleiche gilt für eine Vorstellung in einer Beiratssitzung.
Eine detaillierte Beschreibung des Förderprogramms zur Energieberatung finden Sie auf der Website des BAFA.
Wohngebäude (BEG WG)
Bei einer Sanierung in einem Zug zum Effizienzhaus kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) genutzt werden. Hierbei handelt es sich um einen Kredit der KfW mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe, dem Anteil an erneuerbaren Energien und anderen Faktoren ab. Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
Sollte es sich bei Ihrem Gebäude um ein sehr altes, unsaniertes Gebäude handeln, ist zu prüfen, ob der sogenannte Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) in Höhe von zusätzlich 10% möglich ist. Dieser WPB-Bonus kann z.B. bei Erreichen der Effizienzhausklasse 70 EE (EE=erneuerbare Energien) in Anspruch genommen werden, wenn das Gebäude einen Endenergiebedarf von über 250 kWh/(m²a) aufweist. Diesen Endenergiebedarf ermitteln wir im Zuge der Feststellung des Ist-Zustands des Gebäudes, oder es liegt bereits ein gültiger Energieausweis vor, der die Effizienzklasse „H“ ausweist.
Eine detaillierte Beschreibung des Förderprogramms sowie der Zinsen und Details zu den Tilgungszuschüssen finden Sie auf der Website der KfW.
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die schrittweise Sanierung in Maßnahmenpakten wird unter der Bundesförderung mit der BEG Einzelmaßnahmen (EM) gefördert. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
Diese Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe von der Art der jeweiligen Einzelmaßnahme abhängt. Eine Übersicht findet sich auf der Website des BAFA (BAFA – Förderprogramm im Überblick – Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) sowie zur Heizungsförderung bei der KfW.
Auch bei den meisten Einzelmaßnahmen ist für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte einzubinden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Baubegleitung und energetische Fachplanung
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
Auch hier wird die Fachplanung und Baubegleitung gefördert. Informationen zur Förderung von Fachplanung und Baubegleitung finden Sie ebenfalls auf der Website des BAFA.
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen, die mindestens die Effizienzhausklasse 40 erreichen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden, können durch die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch einen Kredit der KfW (ohne Tilgungszuschuss bei Privatpersonen). Je nach Gebäudeart beträgt der Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro oder 150.000 Euro je Wohnung (Stand: 01.01.2025). Der höhere Kreditbetrag wird erreicht, wenn das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat erhält.
Hier ist ebenfalls ein Energieeffizienz-Experte und ggfs. ein Berater für Nachhaltigkeit einzubinden.
Gefördert werden der Bau bzw. Kauf, die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und einen Berater für Nachhaltigkeit und die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Eine detaillierte Beschreibung des Förderprogramms finden Sie auf der Website der KfW.